Stadtplanerin - Dipl. Ing. Architektur
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Wertermittlung
Gutachtenerstattung
zur Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) für unbebaute und bebaute
Grundstücke
Es gibt eine Vielzahl von Anlässen die eine Wertermittlung von Grundstücken oder
Immobilien erforderlich machen.
Hierzu einige Beispiele aus der Sicht von Privatpersonen:
1. Kauf oder Verkauf
Differenz zwischen Vorstellungen des Verkäufers und des Käufers hinsichtlich des
Grundstücks –oder Gebäudewertes. Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens
sichert beiden Seiten eine sehr gute Markttransparenz, um einen angemessenen
Preis aushandeln zu können.
2. Erbschaft
z.B. Auflösung von Erbengemeinschaften, Immobilienaufteilungen zu Lebzeiten,
Ansprüchen von Pflichtteilsberechtigten.
Durch ein Verkehrswertgutachten der betroffenen Grundstücke bzw. Gebäude wird
eine objektive Beurteilungsbasis geschaffen.
3. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Vereinfachte Berechnungsschemen bzw. mangelnde Orts- und Marktkenntnisse führen
seitens des Finanzamtes teilweise zu erhöhten Grundbesitzwerten und demnach zu
einer erhöhten Steuerlast. Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, eine
Öffnungsklausel im Gesetz den Nachweis des „niedrigeren gemeinen Wertes“ (s. a.
unten Gesetzesauszug) auf Grundlage eines Sachverständigengutachten zu erbringen
und somit zur Minderung seiner Steuerschuld beitragen.
4. Scheidung
Gerichtsfestes Verkehrswertgutachten über die Immobilienwerte zu den benötigten
Stichtagen zur Ermittlung des Zugewinnausgleiches als gerechte
Verhandlungsbasis.
5. Vermögensanalysen
Im Rahmen von unternehmerischen, steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen
Beratungs- und Entscheidungsprozessen.
6. Kreditvergabe
Ein Verkehrswertgutachten ist zur Verhandlung über eine Kreditvergabe bei der
Suche nach einem Kreditinstitut dienlich. Dieses Verkehrswertgutachten ersetzt
aber kein Gutachten über den Beleihungswert, da dieses durch die Banken
veranlasst wird.
Gesetzesauszüge (PDF)