Kerstin Peterssen
Stadtplanerin - Dipl. Ing. Architektur
Osterstraße 10 - 26506 Norden
(Seiteneingang über Commerzbank)
Telefon: 04931 - 97 50 150
Telefax: 04931 - 97 50 160
Mobil: 0160 -780 4 780
e-Mail: info@urbano-norden.de

Wertermittlung

Gutachtenerstattung
zur Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) für unbebaute und bebaute Grundstücke

Es gibt eine Vielzahl von Anlässen die eine Wertermittlung von Grundstücken oder Immobilien erforderlich machen.
Hierzu einige Beispiele aus der Sicht von Privatpersonen:

1. Kauf oder Verkauf
Differenz zwischen Vorstellungen des Verkäufers und des Käufers hinsichtlich des Grundstücks –oder Gebäudewertes. Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sichert beiden Seiten eine sehr gute Markttransparenz, um einen angemessenen Preis aushandeln zu können.

2. Erbschaft
z.B. Auflösung von Erbengemeinschaften, Immobilienaufteilungen zu Lebzeiten, Ansprüchen von Pflichtteilsberechtigten.
Durch ein Verkehrswertgutachten der betroffenen Grundstücke bzw. Gebäude wird eine objektive Beurteilungsbasis geschaffen.

3. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Vereinfachte Berechnungsschemen bzw. mangelnde Orts- und Marktkenntnisse führen seitens des Finanzamtes teilweise zu erhöhten Grundbesitzwerten und demnach zu einer erhöhten Steuerlast. Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, eine Öffnungsklausel im Gesetz den Nachweis des „niedrigeren gemeinen Wertes“ (s. a. unten Gesetzesauszug) auf Grundlage eines Sachverständigengutachten zu erbringen und somit zur Minderung seiner Steuerschuld beitragen.

4. Scheidung
Gerichtsfestes Verkehrswertgutachten über die Immobilienwerte zu den benötigten Stichtagen zur Ermittlung des Zugewinnausgleiches als gerechte Verhandlungsbasis.

5. Vermögensanalysen
Im Rahmen von unternehmerischen, steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Beratungs- und Entscheidungsprozessen.

6. Kreditvergabe
Ein Verkehrswertgutachten ist zur Verhandlung über eine Kreditvergabe bei der Suche nach einem Kreditinstitut dienlich. Dieses Verkehrswertgutachten ersetzt aber kein Gutachten über den Beleihungswert, da dieses durch die Banken veranlasst wird.

Gesetzesauszüge (PDF)  


Mitgliedschaft

© Urbano | Kerstin Peterssen

Osterstraße 10 - 26506 Norden
Telefon: 04931 - 97 50 150
Telefax: 04931 - 97 50 160
e-Mail: info@urbano-norden.de