Kerstin Peterssen
Stadtplanerin - Dipl. Ing. Architektur
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Erschließung

Der Begriff „Erschließung“ umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines oder mehrerer Grundstücke (Grundstückserschließung). Aufgrund des Erschließungsaufwandes (Erschließungskosten) ist meist ein Erschließungsbeitrag an die Kommunen zu entrichten. Die Gesamtheit der Maßnahmen im privaten Bereich zur Erschließung wird als Grundstücksanschluss bezeichnet.

Voraussetzung für die Bebauung ist die gesicherte Erschließung der Grundstücke.
Zu den baulichen Maßnahmen (so genannte Erschließungsanlagen) gehört der Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Ver- und Entsorgungsnetz.

Um die Bebaubarkeit eines Grundstückes zu ermöglichen, wird das Vorhandensein von Erschließungsanlagen rechtlich vorausgesetzt. Zu diesem Zweck wird eine so genannte Vorauserschließung durchgeführt. Dabei werden die Erschließungsanlagen vor Beginn der Hochbaumaßnahmen fertiggestellt, sog. Baulanderschließung.

Erschließungsanlagen
Zu den Erschließungsanlagen zählen:

  • Verkehrserschließung:

    • Erschließungsstraßen – öffentlich, zum Anbau bestimmte Straßen, Wege und Plätze
    • Private Erschließungsstraßen - nicht öffentlich, sondern meist private Anlagen, demselben Zweck dienlich
    • Fußwege, Wohnwege – öffentlich, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete
    • nicht öffentliche (private) Straßen und Wege, welche ebenfalls aus den unterschiedlichsten Regelungen oder Umständen nicht allgemein mit Fahrzeugen oder Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen
    • Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete, z.B. öffentliche Straßen, Wege und Plätze, die selbst nicht zum Anbau bestimmt, aber zur Erschließung der Baugebiete notwendig sind
    • Parkflächen und Grünanlagen
  • Technische Erschließung:

    • die Versorgungsleitungen für Energieversorgung (Strom, Gas, Fernwärme)
    • die Anlagen Wasserversorgung
    • Ableitungen für Wasser (Kanalisation, Niederschlagswassersammler)
    • Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen
  • Anlagen der sozialen Infrastruktur:

    • Kinderspielplätze
    • Kommunikationsanlagen, wie Telefonleitungen, Kabelfernsehen…

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