Stadtplanerin - Dipl. Ing. Architektur
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Erschließung
Der Begriff „Erschließung“ umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und
rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines oder
mehrerer Grundstücke (Grundstückserschließung). Aufgrund des
Erschließungsaufwandes (Erschließungskosten) ist meist ein Erschließungsbeitrag
an die Kommunen zu entrichten. Die Gesamtheit der Maßnahmen im privaten Bereich
zur Erschließung wird als Grundstücksanschluss bezeichnet.
Voraussetzung für die Bebauung ist die gesicherte Erschließung der Grundstücke.
Zu den baulichen Maßnahmen (so genannte Erschließungsanlagen) gehört der
Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Ver- und
Entsorgungsnetz.
Um die Bebaubarkeit eines Grundstückes zu ermöglichen, wird das Vorhandensein
von Erschließungsanlagen rechtlich vorausgesetzt. Zu diesem Zweck wird eine so
genannte Vorauserschließung durchgeführt. Dabei werden die Erschließungsanlagen
vor Beginn der Hochbaumaßnahmen fertiggestellt, sog. Baulanderschließung.
Erschließungsanlagen
Zu den Erschließungsanlagen zählen:
-
Verkehrserschließung:
- Erschließungsstraßen – öffentlich, zum Anbau bestimmte Straßen, Wege und Plätze
- Private Erschließungsstraßen - nicht öffentlich, sondern meist private Anlagen, demselben Zweck dienlich
- Fußwege, Wohnwege – öffentlich, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete
- nicht öffentliche (private) Straßen und Wege, welche ebenfalls aus den unterschiedlichsten Regelungen oder Umständen nicht allgemein mit Fahrzeugen oder Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen
- Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete, z.B. öffentliche Straßen, Wege und Plätze, die selbst nicht zum Anbau bestimmt, aber zur Erschließung der Baugebiete notwendig sind
- Parkflächen und Grünanlagen
Technische Erschließung:
- die Versorgungsleitungen für Energieversorgung (Strom, Gas, Fernwärme)
- die Anlagen Wasserversorgung
- Ableitungen für Wasser (Kanalisation, Niederschlagswassersammler)
- Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen
Anlagen der sozialen Infrastruktur:
- Kinderspielplätze
- Kommunikationsanlagen, wie Telefonleitungen, Kabelfernsehen…